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 Die Absicherung


Bei einem Unternehmensverkauf wird der Aufkäufer eine Absicherung verlangen, es sei denn es handelt sich um ein Handelsgeschäft.

Durch die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters für die Gesellschaftsschulden ist der Käufer abgesichert.

Praktisch gesehen handelt es sich um ein Element des Kaufvertrags oder eines zusätzlichen Dokuments.


- Die Nachhaftung für Gesellschaftsschulden


Diese Nachhaftung erlaubt es dem Käufer, sich gegen zukünftig aufkommende Schulden zu schützen, die aus den Gesellschaftskonten nicht absehbar waren.

Beispiele:

- Lieferungen VOR dem Verkauf des Unternehmens
- Berichtigung der Steuererklärung, bzgl. der Periode VOR dem Verkauf des Unternehmens
- Rechtsstreitigkeit betreffend Konkurrenten oder einem Angestellten, die sich auf Fakten VOR dem Verkauf des Unternehmens beziehen.

In den meisten Fällen deckt diese Absicherung Mängel der Vermögensgüter ab.

Beispiel:

- Ein zweifelhafter Schuldner
- Fehlender Warenbestand
- Rechtsstreit bzgl. eines Gebäudes
- In der Bilanz aufgeführtes Material


- Die Absicherung der Absicherung


Für Dossiers von signifikanter Größe wird der Aufkäufer eine Zahlungsgarantie verlangen, wenn die Haftung in Kraft tritt.

In der Praxis sieht das wie folgt aus:

- Ein Teil des Preises wird früher oder später gezahlt und dient als Garantie,

- Vom Verkäufer wird eine Bürgschaft gegeben.



- Die spezielle Absicherung


Über die Haftung für die Gesellschaftsschulden hinaus, kann der Aufkäufer weitere Absicherungen zu gewissen Punkten verlangen, so z.B. :

- Absicherungen bzgl. der Legalität der Abwicklung (gemäß der aktuellen Gesetze, ordnungsgerehte Genehmigung, Patente, ...)

- Absicherung gegen Risiken im Bereich Umwelt

In der Praxis werden diese Absicherungen vom Verkäufer durch mehrere Erklärungen gegeben, die sich im Kaufvertrag befinden.


- Die Prozedur des Einsatzes der Haftung


Es ist wichtig die Konditionen unter denen die Haftung in Kraft tritt, sehr genau zu bestimmen:

- Formelle Organisation (Einschreiben, Verspätung, ...)

- Gemeinsame Verhandlungsklausel (Recht des Verkäufers hinsichtlich der Rechtsstreits)

- Besteht eine Arbitragemöglichkeit?


- Die zu treffenden Vorkehrungen


Die Haftung für die Gesellschaftsschulden ist eines der wichtigsten Elemente bei einer Unternehmensübertragung.

Dieses Dokument ist genauso wichtig wie der Kaufvertrag selbst.

Es muss auf die im Vertrag genannten Normen bzgl. der Buchhaltung geachtet werden, um die laufenden Konten zu stoppen.

Um den Käufer gegen den Mißbrauch dieser Absicherung zu schützen (häufig bei einigen angelsächsischen Käufern), müssen folgende Schutzklauseln vorgesehen werden:

- Die Gesamtheit der Haftung kann nicht mehr betragen, als die Höhe des Kaufpreises

- Es gibt eine Höchstgrenze für die Summe der Haftung

- Defizite und Gewinne halten sich in der Waage

- Die Haftung tritt ab einer bestimmten Grenze in Kraft

- Gewisse Punkte werden im Kaufvertrag genau aufgelistet, um zu vermeiden, das der Aufkäufer anderweitig Anspruch erheben kann.



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